27.01.2022 - 6.1 Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Hintersee mi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

Herr Urbanek gibt einige Erläuterung zur Drucksache, insbesondere zu den geforderten Erhöhungen der Grundsteuer B. Der Finanzausschusses empfiehlt, die Grundsteuer B nicht zu erhöhen. 

  

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit folgenden Änderungen: Die Grundsteuer B wird nicht erhöht, für eine Tiefbrunnenpumpe für die Feuerwehr sind 3.000,00 € einzuplanen.  

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache