27.01.2022 - 6.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 12 % auf 15 % geändert werden.

Damit können Mehreinnahmen von von ca.7.000,00 € erzielt werden. 

Herr Schubert informiert, dass derzeit 127 Objekte veranlagt werden und die Einnahmen ca. 27.000 € betragen. 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die 2.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache