16.12.2021 - 6.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2021

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeinde bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Herr Ehrke gibt einige Erläuterungen: die Schlüsselzuweisungen sinken, die Ausgaben für Umlagen und die Kosten für Kita- und Schulanteile steigen. 

Die Gemeinde soll die Hebesätze anheben um weiterhin die Konsolidierungshilfe zu erhalten.

Die geplanten Investitionen für 2022 werden diskutiert. 

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Die Gemeindevertretung nimmt den anliegenden Bericht zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache