16.12.2021 - 7.8 Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Friedhofsgebühren wurden auf Grundlage der im Zeitraum 2016 - 2020 angefallenen Kosten neu kalkuliert. Dementsprechend muss die Anlage Gebühren der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren geändert werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadt Eggesin beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Eggesin mit der n. g. Änderung.

 

„Grabstätten“

Grabstätten – 25 Jahre

Einzelgrab          1.200,00 €

Doppelgrab          2.400,00 €

Sargrasengrab 25 Jahre   1.025,00 €“

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             13

             0

              0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7738&selfaction=print