16.12.2021 - 7.3 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und der L...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin wurden durch die Möhrle Happ Luther GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der eine Bilanzsumme von 47.979.538,30 € ausweist, und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 878.840,19 € festgestellt worden.

Nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfer entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der EigVO M-V und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr 2020. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Chancen und Risiken der zuküntigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung haben zu keinen Einwendungen geführt.

Vollständig unterzeichnete Berichtsexemplare befinden sich zur Einsichtnahme bei Frau Beltz, Zimmer 16, Stettiner Str.2.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin wie folgt:

 

 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit einer Bilanzsumme von 47.979.538,30 € und der Lagebericht für das Geschäftsfjahr 2020 werden festgestellt.

 2. Vom Verlustvortrag vom 01.01.2020 in Höhe von 420.508,05 € werden der Jahresüberschuss 2020 von 878.840,19 € und der Verlustausgleich durch die Stadt Eggesin von 6.336,83 € abgezogen, so dass ein Ergebnisvortrag von 464.668,97 € auf neue Rechnung zum 01.01.2021 vorgetragen wird.

 3. Dem Bürgermeister, der die Funktion des Eigenbetriebsleiters erfüllte, wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Die Beschlüsse zu den Nr. 1 bis 3 werden unter Vorbehalt der Zustimmung des Landesrechnungs-hofes M-V zu den Ausführungen der Möhrle Happ Luther GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gefasst.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            12

             0

             1

 

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Anlagen zur Drucksache

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