16.12.2021 - 7.2 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 23/2021...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

1. Anlass der Bebauungsplanaufstellung

 

Bei dem Plangebiet handelt es sich um Teilflächen der Militärliegenschaft Artilleriekaserne Karpin, die kurzfristig für eine zivile Nutzung bereitgestellt werden sollen. Dies betrifft Flächen im mittleren Bereich der Liegenschaft.

Der Eigentümer, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verfolgt das Ziel, die Flächen schrittweise zu verwerten, die zu beplanende Fläche speziell für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen planerisch festzusetzen, dies im Einklang mit dem Natur- und Landschaftsschutz.

Das Plangebiet gehört nach Aufgabe der militärischen Nutzung zum Außenbereich und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Eine Genehmigung von Vorhaben zur zivilen Nutzung ist nach § 35 BauGB nicht möglich.

 

2. Ziele und Zweck des Bebauungsplans

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Umwidmung der Militärfläche in Sondergebietsflächen mit der Sicherung der dafür notwendigen öffentlichen Erschließungsflächen vorbereitet.

Im Bebauungsplangebiet werden nachfolgende Nutzungsziele angestrebt:

-          Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO

-          Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

-          Straßenverkehrsflächen

-          ggf. künftige private Erschließungsflächen

 

3. Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Das Plangebiet

umfasst ca. 17,56 ha und beinhaltet die Flurstücke 29/17 und 30/51 der Flur 13 der Gemarkung

Eggesin. Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der BImA. Das Plangebiet befindet sich im mittleren Bereich der Militärliegenschaft.

 

4. Verfahren

 

In Abstimmung zwischen der Stadt und dem Eigentümer soll dieser Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. Begleitende Regelungen, insbesondere die Kostenübernahme der Planungskosten, sollen in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden.

Zeitgleich zum Aufstellungsbeschluss soll eine zeitnahe Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden.

Mit diesem Verfahrensschritt werden die Träger öffentlicher Belange zeitlich optimal in die Verfahren eigebunden und auf Anmerkungen, Stellungnahmen kann frühzeitig reagiert werden. Für das weitere Verfahren kann die Bearbeitungsfrist so positiv beeinflusst werden.

Der Scopingtermin, als vorgeschalteter Informations- und Klärungstermin, bei dem der Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgesteckt und weitere Verfahrensfragen erörtert werden, wird zum Auftakt des Verfahrens durchgeführt.

 

5. Kosten

 

Die Planungskosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich Umweltprüfung sowie für erforderliche Gutachten werden vom Eigentümer übernommen. Detaillierte Regelungen (z. B. Erschließungskosten, Ausgleichs- und Ersatzmahnahmen) werden in einem städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Für das Gebiet im mittleren Bereich der Militärliegenschaft mit einer Fläche von ca. 17,76 ha, die Flurstücke 29/17 und 30/51 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet sind, wird der Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin IV“ aufgestellt.

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.

 

  1. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen durch die Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.

 

  1. Gemäß § 8 Abs. 4 BauGB soll der Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin IV“ als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            13

             0

             0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7732&selfaction=print