15.12.2021 - 6.1 Haushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Mönkebu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Schubert bittet Herr Winter den Haushalt vorzustellen.

Herr Winter hebt die wachsende Einwohnerentwicklung hervor. Die Gemeinde kann durch die Gewinnung neuer Einwohner mehr Schlüsselzuweisungen erhalten.

Die Jahresergebnisse belaufen sich im Haushaltsjahr 2022 auf ./. 325.900 € und im Jahr 2023 auf ./. 322.700 €. Der Verlustvortrag je Einwohner steigt bis zum Ende des Planungszeitraumes auf 1.413 € je Einwohner. Das Eigenkapital sinkt zukünftig. Ursächlich für die angespannte Haushaltslage sind die Personalkosten und die Umlagen. Die Schulkostenanteile und die Wohnsitzanteile tragen ebenfalls zum defizitären Ergebnis bei. Die Gemeinde beabsichtigt eine weitere Analyse Ihrer Aufwendungen und Erträge um die Defizite der kommenden Haushalte zu minimieren.

Herr Winter stellt das Investionsprogramm vor.

Die Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2022 wird vom Finanzauschuss wie folgt empfohlen:

Grundsteuer A 350

Grundsteuer B 410
Gewerbesteuer 360

Für das Jahr 2023 werden die Hebesätze gleichlautend festgelegt.

Herr Schubert bedankt sich bei Herr Winter für die Ausführungen. Herr Schubert macht noch einmal deutlich, dass es für die Gemeinde wichtig ist, so schnell wie möglich einen genehmigten Haushalt zu haben um die geplanten Vorhaben durchzuführen. Herr Schubert bittet um Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit den Änderungen laut Protokoll und den Empfehlungen des Finanzauschusses. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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