25.11.2021 - 7.1 Beteiligung der Nachbargemeinden zur 1. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 23.09.2021 den Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ in der Fassung

07/2021 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung

bestimmt. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung liegen in der

Zeit vom 25.10.-26.11.2021 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude Stettiner

Straße 2, Zimmer 13 aus.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

 

-          Vergrößerung der Verkehrsflächen aufgrund der vorh. Leitungsverläufe

-          Änderung der Baugrenzen

 

Die Größe der Grundfläche gemäß §19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m² betra-

gen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit keiner Um-

welt-prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten

Sie hiermit die Gelegenheit bis 06.02.2017 zu den beiliegenden Planungsunterlagen

Stellung zu nehmen.

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde

Ahlbeck werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung bestehen

insofern nicht.

 

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Beschluss:

 

Gegen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Ahlbeck einstimmig mit 8 Ja-Stimmen keine Bedenken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache