22.11.2021 - 6.2 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Frau Baumgarten fragt an, warum bei den freiwilligen Leistungen der Zuschuss für die Vereine verdoppelt wurde. Herr Jesse erläutert, dass die Erneuerung der Tartanbahn auf dem Sportplatz notwendig ist und diese Unterhaltungsmaßnahme der Grund für die Verdopplung des Zuschusses an die Vereine ist. Weiterhin erläutert Herr Jesse, dass der Zuschuss an die OAS ein pauschaler Zuschuss ist, um die Liquidität der Gesellschaft weiterhin aufrecht zu erhalten.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2022/2023 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7213&selfaction=print