09.11.2021 - 7.4 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Friedhofsgebühren wurden anhand der im Zeitraum 2016 - 2020 angefallenen Kosten neu kalkuliert. Da die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2004 inhaltlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, wird eine neue Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Vogelsang-Warsin erlassen. Die Satzung vom 18.08.2004 tritt damit außer Kraft.

 

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Herr Grönow merkt an, dass die alten Grabsteine auf dem Friedhof verbleiben, damit die Verstorbenen nicht vergessen werden.

 

Durch das Amt ist zur nächsten Sitzung der Belegungsgrad der anonymen Grabstellen zuzuarbeiten.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang- Warsin beschließt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Vogelsang-Warsin mit der Änderung: Inkrafttreten 01.01.2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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