09.11.2021 - 7.2 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, soweit diese um 10% von den Ansätzen des Haushaltsplanes abweichen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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