26.10.2021 - 7.4 3.Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden. Damit können 2.000,00 € Mehreinnahmen erzielt werden.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 3. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache