12.10.2021 - 6.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gramb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

Mit der Haushaltsverfügung vom 05.08.2021 wurde von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlussfassung eines Nachtraghaushaltes für das Jahr 2021 binnen 2 Monaten nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung angeordnet. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 24.08.2021.

 

Frau Simone Stein berichtet über den vorangegangenen Finanzausschuss. Der Ausschuss hat eine Empfehlung an die Gemeindevertretung gegeben.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grambin für die Haushaltsjahre 2021/2022. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache