12.10.2021 - 6.3 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2021

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 Gemäß §20 GemHVO ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. 

 

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Die Gemeindevertreter nehmen den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Drucksache