12.10.2021 - 6.2 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 3/2018 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser Grambin“ sollen die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung des Gebietes mit 3 Ferienhäusern geschaffen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt und die Anregungen und Hinweise sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Dieser Entwurf liegt nunmehr vor.

 

Im Bauausschuss am 15.07.2021 wurde eingehend über den Entwurf diskutiert. Es sollte überprüft werden, ob der Entwurf mit der bestehenden Satzung konformgeht.

 

In der Gestaltungssatzung der Gemeinde Grambin ist festgelegt, dass die Traufhöhe von Gebäuden maximal 5 m betragen soll. Diese Festsetzung ist nun, entsprechend der Festlegung der Gemeindevertretung, in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet worden.  

 

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Beschluss: 

 

1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser Grambin“ wird in der vorliegenden Fassung 01/2021 beschlossen. Der Entwurf der Begrünung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser Grambin“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabebereich durch die Planung berührt werden können, zu dem Planentwurf und dem Begründungsentwurf einzuholen. 

 

Die Anwesenden erläutern noch einmal kurz die geänderten Punkte und gehen dabei insbesondere auf die Traufhöhe ein. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         1

        0

 

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Anlagen zur Drucksache