30.09.2021 - 6.2 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2021

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Die Gemeindevertretung nimmt den anliegenden Bericht zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache