30.09.2021 - 6.1 Gemeindliche Stellungnahme zur Festsetzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Wasser- und Abwasserverband Ueckermünde hat aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG die Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Leopoldshagen beantragt.

 

Hierzu hat die Gemeinde Mönkebude die Gelegenheit bis zum 07.09.2021 Stellung zu nehmen.

 

Aufgrund der Datenmenge können hier nur die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Unterlagen sind unter. www.stalu-vorpommern.de einsehbar.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, zu den vorliegenden Unterlagen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Leopoldshagen keine Einwendungen zu erheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache