30.09.2021 - 6.3 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2021/2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache