23.09.2021 - 7.10 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Stadtvertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Der Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2021 wird von der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Drucksache