23.09.2021 - 7.4 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung Eggesin und der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ haben im Jahr 2014 die Änderung des Fusionsvertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin aus dem Jahr 2004 beschlossen, in der u. a. vereinbart worden war, dass vor Ablauf der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Vertrag neu zu verhandeln ist. Die Amtszeit von Herrn Jesse läuft im August 2022 aus.

Die Stadtvertretung Eggesin beschloss am 12.03.2020 mit der Drucksache Nr. 20/008/00 einen Antrag auf Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin an den Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ zu stellen.

Der Antrag beinhaltet eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages bzgl. der Verlängerung der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters bis zum Ablauf der auf diese Wahlperiode folgenden nächsten Wahlperiode.

Da der Fusionsvertrag in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß und einige Regelungen nicht mehr notwendig waren, wurde der gesamte Vertrag mit der Arbeitsgruppe Zukunft des Amtes überarbeitet und als Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin neu ausgearbeitet.

 

Es liegt ein Beschlussantrag zur Drucksache 21/091/00 – Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin – von der Linke-SPD-Fraktion vor, der lautet:

 

1. Die Stadtvertretung Eggesin begrüßt ausdrücklich die Fortführung des Zusammenschlusses Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde und bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

 

2.  Die Stadtvertretung Eggesin beschließt nachfolgende Änderungen zu öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden des Amtes „Amt Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin. Der Bürgermeister wird beauftragt, Einvernehmen mit dem Amtsausschuss über die beschlossenen Änderungen herzu-stellen.

 

2 a Einfügen des Punktes „Päambel“ zwischen (Vertragspartner) und § 1

„Vertragsgegen stand“ mit dem Textinhalt:

„Die Mitgliedsgemeinden des Amtes „Am Stettiner Haff“ fördern die medizinische Versorgung und soziale Betreuung der Menschen, die regionale und kulturelle Zu- sammenarbeit sowie die wirtschaftliche und touristische Entwicklung ihres Amtsge- bietes durch einen zielgerichteteten und koordinierten Auf- bzw. Ausbau der hierfür

  notwendigen Infrastruktur“.

 

 2 b § 3 Abs. 1 Satz 5: Ersetze „1 Stadtvertreter“ durch „2 Stadtvertreter“

 

 2 c § 3 Abs. 1 Satz 7: Ersetze „innerhalt eines Monats“ durch „bis zur nächsten

Sitzung

 

Stadtvertreter Schulz gibt Erläuterung zum Antrag der Linke-SPD-Fraktion und beantragt, über die Änderungspunkte einzeln abzustimmen.

 

Beschluss:

Mit 9 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen wird der Änderung 2 a zugestimmt.

Mit 9 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen wird der Änderung 2 b zugestimmt.

Mit 9 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen wird der Änderung 2 c zugestimmt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt den Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin mit den genannten Änderungen anzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

           9

             5

            2

 

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Anlagen zur Drucksache