06.09.2021 - 7.3 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 10.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin in der Fassung vom November 2020 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin, der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Amt Am Stettiner Haff zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen / Hinweise sowie eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin und der dazugehörigen Begründung  wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

2.  Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme angegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.

3.  Der Bebauungsplan Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gebilligt.

4. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

5. Der Bebauungsplan Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin ist gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache