10.08.2021 - 6.7 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di, 10.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Bernheiden
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstüzung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin mit der Firma Schwarz Heizungsvachbetrieb GbR aus Eggesin einen Sponsoringvertrag über 150,00 € abgeschlossen.