10.08.2021 - 6.7 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

 Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstüzung  des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin mit der Firma Schwarz Heizungsvachbetrieb GbR aus Eggesin  einen Sponsoringvertrag über 150,00 € abgeschlossen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistung in Höhe von 150,00 € von der Firma  Schwarz aus Eggesin anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0