10.08.2021 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsorl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

 

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Grambin hat mit 8 weiteren Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin Sponsorverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über Annahme von Sponsorleistungen in Höhe von 1.875,00 € abgestimmt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 1.875,00 € von denen in der Anlage genannten Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache