10.08.2021 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsorl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di, 10.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Petra Bernheiden
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Grambin hat mit 8 weiteren Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin Sponsorverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über Annahme von Sponsorleistungen in Höhe von 1.875,00 € abgestimmt werden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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