10.08.2021 - 6.8 Grundsatzbeschluss: Errichtung eines Feuerwehrg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Grambin ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerunfallkasse erteilt.

Die Gemeinde beabsichtigt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Es ist vorgesehen, am Standort Ernst-Thälmann-Str. 31 ein Feuerwehrgerätehaus mit 2 Stellplätzen, einem Sozialteil und Technikräumen zu errichten sowie die erforderlichen Außenanlagen zu schaffen. Dazu ist es erforderlich, die Planung auszuschreiben.

Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 50.000 € (12.60.10.00/56250000) für die Planung eingestellt.

 

Es wird empfohlen, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Beauftragung (zuerst Leistungsphase 1 – 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen.

Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre eingestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu akquirieren.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Planungsleistungen auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Beauftragung (Leistungsphase 1 – 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderungen für das Vorhaben zu sondieren und zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0