10.08.2021 - 6.5 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab

05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei-

den. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

 

Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre

Gemeinde Grambin einen Sponsoringvertrag über 200,00 € mit dem Pflegedienst Karsten

Eggert aus Ueckermünde abgeschlossen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt, die Sponsoringleistung in Höhe von

200,00 € vom Pflegedienst Karsten Eggert aus Ueckermünde anzunehmen und ent-

sprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0