10.08.2021 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di, 10.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin Sponsoringverträge mit der Gasolin-Tankstelle Ueckermünde über 200,00 €, mit der Stadtwerke Torgelow GmbH über 300,00 € und mit der Autohaus Grimm GmbH Torgelow über 300,00 € abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeinde von der Gasolin-Tankstelle eine Sachspende in Form der Bereitstellung einer Hüpfburg während des Festes erhalten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistungen in Höhe von 200,00 € sowie die Sachspende von der Gasolin-Tankstelle Ueckermünde, in Höhe von 300,00 € von der Stadtwerke Torgelow GmbH und in Höhe von 300,00 € von der Autohaus Grimm GmbH Torgelow anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.