13.07.2021 - 6.2 Aufhebung aller bestehenden Winterdienstvereinb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Aufgrund einer nicht auszureichender Ausformulierung der Winterdienstvereinbarungen wurden im Januar 2021 alle Grundstückseigentümer, mit denen eine Winterdienstvereinbarung besteht, angeschrieben. Ihnen wurde ein entsprechender Zusatz bzw. neue Vereinbarung (bei denen keine aktuelle Vereinbarung vorlag) übersandt, mit der Aufforderung zur Rücksendung nach Unterschrift. Mit einer Fristsetzung vom 30. Juni 2021 wurden am 02. Juni 2021 erneut alle Grundstückseigentümer angeschrieben, die der ersten Aufforderung nicht nachgekommen sind. Von insgesamt 149 Vereinbarungen wurden 4 Vereinbarungen gekündigt (aufgrund des Zusatzes) und von 15 Grundstückseigentümer kam keine Rückmeldung, welche nun von Amts wegen aufgehoben werden. Aufgrund des dadurch entstehenden Mehraufwands, durch Anheben des Schiebeschilds, soll die Winterdienstleistung für das komplette Dorf eingestellt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt, alle bestehenden Winterdienstvereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 

 

Frau V. Stein teilt mit, dass es zu Kündigungen der Verträge gegeben hat. Gleichfalls wird nochmals mit den Grundstückseigentümern, die die Zusatzvereinbarungen noch nicht zurückgesandt haben, ein Gespräch gesucht.

Anmerkung: Bevor die Angelegenheit nicht geklärt ist, sollen auch keine Kündigungen an die Eigentümer verschickt werden.

Die Verwaltung möchte den neuen Grundstückseigentümer DS 40 (ehemals Siewert) anschreiben und einen Vertrag zukommen lassen.

Die Gemeindevertreter bitten um Prüfung bzgl. Kündigung von Amts wegen des Vertrages bei nicht zurückgesandten Zusatzvereinbarungen. Anmerkung Herr Schindler: Besteht eine rechtliche Notwendigkeit, ob Rücksendung erforderlich ist. Warum muss der Zusatz zur Vereinbarung schriftlich zugestimmt werden?

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         5

        0