06.07.2021 - 6.2 1.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Satzung vom 25.02.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für 2022 als Anlage zur Satzung vom 25.02.2020 den neuen Gebührensatz wie folgt:

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste  in Höhe von 8,63 €/GE,

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben   in Höhe von 9,12 €/GE,

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Untere Peene  in Höhe von 3,89 €/GE,

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen  in Höhe von 13,54 €/ha

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow   in Höhe von 18,00 €/ha

und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Landgraben  in Höhe von   2,45 €/ha

 

 

 

Herr Storm stellt die Beschlussvorlage vor und macht auf die wesentlichen Veränderungen aufmerksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache