24.06.2021 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschluss wird wie folgt geändert, das Wort „Jugendfeuerwehr“ wird durch das Wort „Kinderfeuerwehr“ ersetzt.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat von Herrn Axel Becker aus Mönkebude, Hauptstr. 139, eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Jugendfeuerwehr Mönkebude erhalten.
