15.06.2021 - 6 Sachstandsbericht des Amtes zu den offenen Vorh...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

1.  Bau eines Feuerwehrgerätehauses

Der Kaufvertrag ist geschlossen. Die Vermessung der Teilfläche, die von privaten Eigentümern für die Errichtung eines Gerätehauses erworben werden muss, ist erfolgt. Ein Grenztermin fand allerdings noch nicht statt. Erst nach Erhalt der katasteramtlichen Fortführungsmitteilungen kann der Kaufpreis ausgezahlt werden. Die Fortführungsmitteilungen werden dann dem Notar übergeben, der dann per Einschreiben die Kaufpreisfälligkeit mitteilt. Besitzübergabe erfolgt mit Kaufpreiszahlung.

Erst mit Feststellung der amtlichen Grenzen (mit Fortführungsmitteilung) ist dann eine Überplanung der Flächen möglich. Heißt, die Gemeinde kann bei vorausgesetzter Absicherung der Finanzierung und entsprechender Abbildung im Haushalt die Planungsleistungen für das Gerätehaus ausschreiben und in Auftrag geben.   

2. Campingplatz und Strandparkplatz

Es fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Landkreis V-G, Frau Kügler, Frau Fleck und Frau Witt statt. Hier sollten die Entwicklungsmöglichkeiten für den Campingplatz abgesprochen werden. Im Ergebnis dieses Gespräches sollte die Fam. Schmidt die beabsichtigten Erneuerungen/ Sanierungen im Bestand bzw. geplanten Neubauten in einem groben Lageplan darlegen und an Frau Kügler weiterreichen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Mit E-Email von 02.06.2021 wurde Fam. Schmidt nochmal daran erinnert. Bisher lag noch keine Antwort vor. 

3. Öffnung Deich Zarow

 Am 02. Juni fand eine Beratung mit Herrn Kaesler vom Landkreis V-G zur Erörterung des derzeitigen Sachstands statt. Übereinstimmend wurde festgelegt, dass noch einmal ein weiterer Termin mit dem StALU vereinbart werden soll, um darauf hinzuwirken, dass der von Bikowskis errichtete Zaun beseitigt werden soll, da nunmehr am Beginn des Deiches an der Straße eine Schrankenanlage errichtet wurde. Der Zaun verliert damit seine Berechtigung.

Da die Grundstückangelegenheit Bikowski/Land M-V (Überbauung des Deichflurstückes) eine privatrechtliche Angelegenheit ist, hat die Gemeinde Grambin hier keinerlei Einflussnahme und auch keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass die Errichtung des Zaunes im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit von Herrn Bikowski stand und diese Grundlage mit dem Tod von Herrn Bikowski und dem Erlöschen des Gewerbes nunmehr fehlt.

Es wird vermutet, dass seitens des STALU jegliches Interesse an der Klärung dieser Angelegenheit fehlt, da hier kein „unmittelbares“ Konfliktpotential gesehen wird.

Die Bemühungen der Gemeinde, den Deich zu öffnen, haben für das StALU keinerlei Priorität, da die Argumente der Gemeinde, dass eine Begehbarkeit des Deiches zu gewährleisten, nicht von Interesse sind und grundsätzlich das Betreten der Deiche gem. Gesetzgebung zu unterlassen ist.   

Der Zaun im Bereich Bikowski ist somit nur für die Gemeinde Grambin störend. Da der Gemeinde hier aber auch eine gesetzliche Handlungsgrundlage fehlt, um die Öffnung des Deiches zu fordern, ist sie auf ein „Entgegenkommen“ des StALU angewiesen.

Um eine Befestigung des Deiches zu realisieren, um ihn als Wanderweg zu öffnen, fehlen der Gemeinde Grambin jegliche finanzielle Mittel. Förderungen könnten eingeworben werden, aber die Gemeinde müsste trotzdem einen Eigenanteil von ca. 10 – 25 % leisten.

Dies ist auf Grund der derzeitigen finanziellen Haushaltslage und der Maßgabe der gemeindlichen Prioritäten (Feuerwehrgerätehaus, Durchlasserneuerungen usw.) nicht möglich.

Der neuerliche Termin mit dem StALU ist für den 23.06.2021 – 10.00 Uhr angesetzt.

 4. Durchlässe Ländlicher Weg Zarowmühl

Es besteht dringender Handlungsbedarf bei den Durchlässen im Bereich Ländlicher Weg Zarowmühl (Setzungserscheinungen und starke Beschädigungen).

Die Kosten für die Erneuerung trägt die Gemeinde. Eine Beauftragung über den Wasser- und Bodenverband ist möglich.

Die Gemeinde müsste festlegen, dass Mittel in den HH der Gemeinde für die Durchlasserneuerung eingestellt werden und dann die Ausschreibung beauftragen.