08.06.2021 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung

der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu

erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen getätigt werden sollen. 

Diskussion

Herr Müller erklärt die Notwendigkeit  der Nachtragshaushaltssatzung.

1.Wir brauchen zwei neue Feuerlöschbrunnen

2. Wir kaufen einen neuen MTW, um die Bereitschaft und die Motivation der Feuerwehrleute zu erhöhen. Es sind sehr viele neue Mitglieder. Beim Einsatz können zurzeit nicht alle auf einmal zur Löschstelle transportiert werden. Der RTW wird dringend benötigt.

3. Das Biberproblem beschert höhere Kosten, als geplant. Geplant waren 167.000 €; jetzt sind es 210.000,00 € für den Kanalweg.

4. Der Traktor muss unbedingt repariert werden, wir brauchen ihn.

Die Gemeindevertreter sollten noch einmal alle Positionen unseres Haushaltsplanes überprüfen.

Ein Beispiel: Unsere Gemeinde hat die niedrigsten Friedhofsgebühren    

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die 1. Nachtragshaushalts-

satzung für das Haushaltsjahr 2021.  

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache