31.05.2021 - 6.1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Altwarp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Mo., 31.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Altwarp ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse gestellt.
Die Gemeindevertretung Altwarp hat die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp am 28.04.2020 beschlossen.
Mit der Drucksache 21/066/13 hat die Gemeindevertretung beschlossen das Feuerwehrgerätehaus als Hallenkonstruktion zu errichten, um die, in der Vorplanung ermittelten Baukosten zu minimieren. Die Planung und die Baukosten sollten angepasst werden.
Die Planungen anderen Feuerwehrgerätehäuser hat zwischenzeitlich gezeigt, dass die Baukosten einer vergleichbaren Hallenkonstruktion nicht wesentlich günstiger sind als die eines Massivbaus.
Die Gemeinde beabsichtigt das Gerätehaus in Anlehnung an die Planung des Feuerwehrgebäudes in Liepgarten, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten des Flurstücks 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp, als Massivbau zu errichten.
Für die Anpassung der Planung und der Baukosten ist es erforderlich, die Leistungen für die Planung auszuschreiben.
Somit ist die Drucksache 21/066/13 aufzuheben und der Beschluss zum Bau des Feuerwehrgerätehauses und zur Ausschreibung der Planungsleistungen neu zu fassen.
Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 106.000 € (12.60.10.00 / 56250000) für die Planung eingestellt.
Es wird empfohlen, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Beauftragung (zuerst bis Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung) vorzunehmen.
Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu beantragen.
Die stellvertretende Bürgermeisterin führt die Beweggründe der Gemeinde für einen traditionellen Massivbau kurz näher aus.
Gemeindevertreter Kunath ergänzt, dass angesichts der aktuellen Kostenentwicklung auf dem freien Markt, die vormalige Aussage, dass eine Leichtbauhalle günstiger als ein Massivbau sei, unrichtig gewesen ist.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt:
- Die DS 21/066/13 vom 16.03.2021 wird aufgehoben.
- Gemäß dargestelltem Sachverhalt soll das Feuerwehrgerätehauses als Zweckbau in Massivbauweise errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Beauftragung (bis Leistungsphase 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderungen für das Vorhaben zu beantragen.
