05.05.2021 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 05.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab
05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-
scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Leopoldshagen hat im Jahr 2020 von Birga und Burghard Reckow, 21529 Kroeppelshagen, Fuchsweg 3, eine Spende in Höhe von 250,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshagen erhalten.
