05.05.2021 - 6.3 Energetische Sanierung und Umbau des Schulgebäu...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen hat 2019 grundsätzlich beschlossen, die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ umzubauen und zu sanieren sowie den Schulhof umzugestalten, um einem modernen Schulstandort gemäß den Ansprüchen und Anforderungen einer „Vollen Halbtagsschule“ gerecht zu werden.

 

Das Amt „Am Stettiner Haff“ wurde durch die Gemeindevertretung beauftragt, nach Abstimmungen zwischen der Gemeinde und der Schulleitung über die notwendigen Bedarfe, eine entsprechende Ausschreibung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 - 3, als Grundlage für die Beantragung von Zuwendungen der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, durchzuführen (Drucksache-Nr. 031/010/2019). Die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 - 3 wurden im Juni 2020 ausgeschrieben.

 

Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber bezüglich der Beantragung der Zuwendung wurde durch den Fördermittelgeber und die Vergabestelle des Landkreises auf einen Verfahrensfehler bei der Vergabeart der bisher ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Energetische Sanierung und den Umbau des Schulgebäudes, des Schulnebengebäudes sowie der Schulhofgestaltung der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“, Leopoldshagen, hingewiesen. Aus diesem Grund muss die Ausschreibung für die Leistungsphasen 1 – 3 aufgehoben werden. Die Planungsleistungen müssen komplett für alle Leistungsphasen (Lph. 1 – 9) ausgeschrieben werden. Die Beauftragung soll jedoch in Abhängigkeit von der finanziellen Absicherung des Vorhabens stufenweise erfolgen. Vorerst sollen nur die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt werden, um die Fördermittel und die Baugenehmigung beantragen zu können. Durch die Bewilligungsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen, um mit dem Vorhaben nach Zuwendungsbestätigung beginnen zu können. 

 

Der Förderantrag muss bis 31.08.2021 fristgerecht, formgebunden und vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Zuwendungen für das Vorhaben werden für den Ausführungszeitraum 2023/2024 beantragt.

 

Eine positive Stellungnahme des Ministeriums bezüglich der Bestandsfähigkeit, als Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Im Hinblick auf die Stellungnahme zur Bestandsfähigkeit bedeutet das, dass die Gemeinde in Vorleistung für die Planungsleistung der Leistungsphasen 1 – 4 geht. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung ist grundsätzlich am Erhalt der Schule interessiert. Da die prognostiziereten Kinderzahlen die Bestandsfähigkeit der Schule gefährden, beschließt die Gemeindevertretung die Beschlussfassung in den Herbst zu vertagen.  

 

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