05.05.2021 - 6.1 Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Leopold...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Hackbarth erläutert die vorliegende Haushaltssatzung sowie die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan entsprechend den Änderungen laut Protokoll des Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache