28.04.2021 - 6.3 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Liepgarten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen und zu beschließen. Auf dieser Basis ist eine

leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.

Ziel des vorliegenden Bedarfsplanes und der Gefährdungsanalyse ist, den für eine

leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an Fahrzeugen, Gerätschaften, Per-

sonal und die Beschaffenheit des Feuerwehrgerätehauses festzustellen, um notwendige Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- bzw. langfristige Planungs- und Handungs-

sicherheit zu bieten. Diese Bedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl

bei der Überprüfung der bestehenden Feuer-wehrstruktur als auch bei der Entscheidung

über zukünftige Konzepte helfen.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde mit den amtsangehörigen sowie sonstigen angren-

zenden Gemeinden, der Amtsverwaltung, der Amtswehrführung sowie dem Landkreis

Vorpommern-Greifswald abgestimmt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt den vorliegenden Brandschutzbe-

darfsplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache