28.04.2021 - 6.3 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Liepgarten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Mi, 28.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Dirk Langner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 7 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen und zu beschließen. Auf dieser Basis ist eine
leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.
Ziel des vorliegenden Bedarfsplanes und der Gefährdungsanalyse ist, den für eine
leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an Fahrzeugen, Gerätschaften, Per-
sonal und die Beschaffenheit des Feuerwehrgerätehauses festzustellen, um notwendige Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- bzw. langfristige Planungs- und Handungs-
sicherheit zu bieten. Diese Bedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl
bei der Überprüfung der bestehenden Feuer-wehrstruktur als auch bei der Entscheidung
über zukünftige Konzepte helfen.
Der Feuerwehrbedarfsplan wurde mit den amtsangehörigen sowie sonstigen angren-
zenden Gemeinden, der Amtsverwaltung, der Amtswehrführung sowie dem Landkreis
Vorpommern-Greifswald abgestimmt.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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