28.04.2021 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Mi, 28.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu
entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Liepgarten hat von der Sparkasse Uecker-Randow, Stettiner Str. 20,
17309 Pasewalk, eine Spende zur Förderung der Kultur in Höhe von 500,00 € erhalten.