28.04.2021 - 5 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der l...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister gibt bekannt:

 

Pachtantrag auf das Flurstück 63/9 und einer Teilfläche aus dem Flurstück 62/34, Flur 5, Gemarkung Liepgarten:

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, das Flurstück 63/9 und die Teilfläche von ca. 39 m² aus dem Flurstück 62/34 der Flur 5 Gemarkung Liepgarten zu einem Pachtzins in Höhe von 150,00 €/jährlich an Herrn Jörg Bilaczewski zu verpachten.

 

Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift Liepgarten:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt, dem beantragten Vorhaben in Verbindung mit der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift das gemeinde Einvernehmen zu erteilen.

 

Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt, dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Vergabe von Reinigungsleistungen der Kita Liepgarten:

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Auftragsvergabe für die Reinigung der Kita Liepgarten an die Firma Piepenbrock, Technischer Gebäudeservice GmbH & Co. KG mit Sitz in 17489 Greifswald, Anklamer Straße 2, zu einem Angebotspreis von 21.737,20 € brutto jährlich zu vergeben.

 

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 30.10.2020 zur Vergabe von Leistungen für die Erneuerung der Heizungsanlage:
Die Gemeindevertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 30.10.2020 zur Vergabe von Leistungen zur Erneuerung der Heizungsanlage.

 

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 26.11.2020 bzgl. der Ausübung des gesetzlich bestehenden Vorkaufsrechts der Gemeinde Liepgarten am unbebauten Flurstück 37/3, Flur 6, Gemarkung Liepgarten:

Die Gemeindevertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 26.11.2020 bzgl. der Ausübung des gesetzlich bestehenden Vorkaufsrechts.

 

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 26.11.2020 bzgl. des gesetzlich bestehenden Vorkaufsrechts der Gemeinde Liepgarten am unbebauten Flurstück 41/4 und an einer Teilfläche des Flurstücks 41/10, Flur 6, Gemarkung Liepgarten:

Die Gemeindevertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 26.11.2020 bzgl. der Ausübung des gesetzlich bestehenden Vorkaufsrechts.