19.04.2021 - 6.1 Festsetzung des Wahltermines für die Neuwahl ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Am 28.03.2021 verstarb die Bürgermeisterin der Gemeinde Altwarp, Frau Inge Bocklage.

Die Wahlleitung stellte gem. § 45 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V die Notwendigkeit einer Neuwahl gem. § 44 Abs. 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V fest.

Der Tag der Wahl wird gem. § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt. Gem. § 45 Abs. 3 Satz 3 LKWG M-V muss die Bürgermeisterwahl spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl, d. h. bis zum 09.09.2021, erfolgen.

Da die Bundes- und Landtagswahlen am 26.09.2021 stattfinden, sollte auf Grund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen keine separate Bürgermeisterwahl durchgeführt werden. Für die damit verbundene Fristüberschreitung aus wichtigem Grund muss gem. § 3 Abs. 5 LKWG M-V ein Ausnahmeantrag bei der Rechtsaufsichtsbehörde gestellt werden.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp bestimmt den 26.09.2021 als Wahltag für die Neuwahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Altwarp sowie den 10.10.2021 als Termin für eine evtl. Stichwahl.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0