19.04.2021 - 6.1 Festsetzung des Wahltermines für die Neuwahl ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Mo, 19.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Am 28.03.2021 verstarb die Bürgermeisterin der Gemeinde Altwarp, Frau Inge Bocklage.
Die Wahlleitung stellte gem. § 45 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V die Notwendigkeit einer Neuwahl gem. § 44 Abs. 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V fest.
Der Tag der Wahl wird gem. § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt. Gem. § 45 Abs. 3 Satz 3 LKWG M-V muss die Bürgermeisterwahl spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl, d. h. bis zum 09.09.2021, erfolgen.
Da die Bundes- und Landtagswahlen am 26.09.2021 stattfinden, sollte auf Grund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen keine separate Bürgermeisterwahl durchgeführt werden. Für die damit verbundene Fristüberschreitung aus wichtigem Grund muss gem. § 3 Abs. 5 LKWG M-V ein Ausnahmeantrag bei der Rechtsaufsichtsbehörde gestellt werden.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender