08.04.2021 - 5.8 Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Luckow ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Schöne verliest den Sachverhalt. Er bittet die Finanzauschussvorsitzende Frau Bockhorn um Ausführungen zum Haushaltsplan. Frau Bockhorn berichtet über den vorangegangenen Finanzauschuss und die besprochenen Änderungen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Haushaltssatzung mit den Empfehlungen und Änderungen des Finanzauschusses für die Jahre 2021/2022 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache