08.04.2021 - 5.6 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 1/2018 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do, 08.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung Luckow führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Flurstück 5/6 der Flur 4 der Gemarkung Luckow durch und folgt damit dem Antrag der Eigentümer, den Herren Lübbehüsen und Pöppelmann.
In der Zeit vom 27.07.2020 bis 31.08.2020 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung. Parallel erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die hervorgebrachten Hinweise und Bedenken sind in der Anlage (Abwägungsmaterial) aufgeführt, ebenso die dazu vorgeschlagene Abwägung.
Die in der Abwägung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf und der Be-
gründung dazu vorgebrachten Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechend der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage abgewogen. Die Ergebnisse
werden mitgeteilt.
2. Die Gemeindevertretung Luckow beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 KV
M-V und unter Beachtung des vorstehenden Abwägungsbeschlusses den Bebau-
ungsplan Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow (Stand
04/2021), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die unter Beachtung des vorstehenden Abwägungsbeschlusses ergänzte Begrün-
dung der v. g. Satzung wird gebilligt.
4. Das Bauamt wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen sowie die Stelle, bei
der die Satzung auf Dauer eingesehen werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215
Abs. 2 BauGB) und weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
(§ 44 BauGB) hinzuweisen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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