08.04.2021 - 5.5 Städtebaulicher Vertrag für die Aufstellung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do, 08.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung.
Herr Schöne berichtet über die Vorhaben der Firma.
Folgende Änderungen wurden besprochen uns sollen im Vertrag geändert werden.
Zu § 7 Sonstige Vereinbarungen
Punkt 4 soll aufgenommen werden:
Nach Vollendung der Baumaßnahmen verlegt die P+L Bioenergie OHG ihren Firmensitz in die Christiansberger Straße 3 17375 Luckow.
Schreibfehler:
S.1: Heiner Pöppelmann
S3. § 4: Für die externe Kompensationsmaßnahme (Entwicklung einer Feldhecke auf dem 1.200 m ….)
Herr Schöne berichtet weiter, dass auch die Agrar GmbH beabsichtigt Ihren Firmensitz nach Luckow zu verlegen.
Frau Bockhorn bittet nochmal zu klären, wo die Ersatzpflanzungen erfolgen werden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,3 kB
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