08.04.2021 - 5.5 Städtebaulicher Vertrag für die Aufstellung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung.

 

Herr Schöne berichtet über die Vorhaben der Firma.

Folgende Änderungen wurden besprochen uns sollen im Vertrag geändert werden.

 

Zu § 7 Sonstige Vereinbarungen

 Punkt 4 soll aufgenommen werden:

Nach Vollendung der Baumaßnahmen verlegt die P+L Bioenergie OHG ihren Firmensitz in die Christiansberger Straße 3 17375 Luckow.

 

Schreibfehler:

S.1: Heiner Pöppelmann

S3. § 4: Für die externe Kompensationsmaßnahme (Entwicklung einer Feldhecke auf dem 1.200 m ….)

 

Herr Schöne berichtet weiter, dass auch die Agrar GmbH beabsichtigt Ihren Firmensitz nach Luckow zu verlegen.

Frau Bockhorn bittet nochmal zu klären, wo die Ersatzpflanzungen erfolgen werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag mit den o.g. Änderungen zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache