08.04.2021 - 5.2 2.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Beträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich. Daher ist eine

jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser- und Boderverbandsbeiträge

sinnvoll.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt für das Jahr 2021 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache