30.03.2021 - 6.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
- Datum:
- Di., 30.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat für die Errichtung eines Spielplatzes von Frau
Monika Irmgart Niehaus aus Mühlheim a. d. Ruhr eine Spende in Höhe von 2.000,00 € erhalten.
