24.03.2021 - 6.2 Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude betreibt ab 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. Für die kommunalen und touristischen Dienstleistungen werden Nutzungsentgelte erhoben. Diese wurden in Form der vorliegenden Entgeltordnung, den wirtschaftlichen Erfordernissen des BgA angepasst. Diese Entgeltordnung tritt ab den 01.04.2021 in Kraft.

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung Mönkebude die Entgeltordnung mit folgender Änderung zu beschließen:

 

Das Nutzungsentgelt für Proben und Aktivitäten ortsansässiger Vereine soll wie bisher 1,00 € pro Person betragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

       5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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