18.03.2021 - 6.6 Energetische Sanierung und Umbau Schule und Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat 2018 grundsätzlich beschlossen die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ umzubauen und zu sanieren, um die derzeitigen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten für Energie und Heizung zu minimieren. Gleichzeitig sollen die örtlichen Gegebenheiten an die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Inklusion angepasst werden.

 

Als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln wurden die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 ausgeschrieben und in Auftrag gegeben (DS 20/020/12).

Auf Grundlage der erarbeiteten Planung wurde der Fördermittelantrag für das Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde zum 31.08.2020 gestellt.

 

Durch die Bewilligungsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen, um mit dem Vorhaben nach Zuwendungsbestätigung beginnen zu können.

 

Mit der Drucksache 20/027/12 hat die Gemeindevertretung Ahlbeck in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Bürgermeister in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Amtes „Am Stettiner Haff“ beauftragt, die Planungsleistungen der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung für die energetische Sanierung und den Umbau der Schule und des Schulnebengebäudes der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“ – Ahlbeck auszuschreiben.

 

Um eine kontinuierliche Planung für das weitere Vorhaben zu gewährleisten, ist die DS 20/027/12 aufzuheben und die Planungsleistungen der weiteren Leistungsphasen (4 – 8) komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Beauftragung (zuerst Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen.

Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 55.000,00 € (21.10.10.00/

56250000) für die Planung eingestellt.

 

Herr Schnellhammer erläutert, dass es durch den Beschluss des Kreistages am 15.03.2021 noch eine deutliche Unterstützung des Landkreises signalisiert wurde.   

  

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die DS 20/027/12 aufzuheben und beauftragt die Verwaltung ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 4 – 8) durchzuführen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Beauftragung (Leistungsphase 4) zu unterzeichnen. 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0