18.03.2021 - 6.5 Aufstellungsverfahren Einbeziehungssatzung "Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Gemeindevertretung Ahlbeck liegt der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schwarzer Grund“ vor. Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB ist die Einbeziehung der betreffenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

 

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Beschluss: 

1. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schwarzer Grund“ und die Begründung wer

    den in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen. Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist

    gemäß § 4 Abs. 2  BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache