18.03.2021 - 6.4 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2019 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach der erfolgten Betroffenenbeteiligung liegt nunmehr die Satzungsfassung zum Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ der Gemeinde Ahlbeck Stand Februar 2021 vor. 

 

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Beschluss:

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ der Gemeinde Ahlbeck wird in der Fassung vom Februar 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung mit den dazugehörigen Anlagen wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 gebilligt.

Der Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ der Geiende Ahlbeck ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache