16.03.2021 - 6.4 Errichtung einer WC-Anlage im Strandbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung plant, den ursprünglichen Gedanken zur Errichtung einer WC-Anlage für den Strandbereich wieder aufzugreifen und das Vorhaben nunmehr zu realisieren.

Grundsätzlich muss hierzu geprüft werden, ob für die Errichtung der ausgewählten WC-Anlage (Unisex + behindertengerecht) eine Baugenehmigung zu beantragen ist.

Für die Durchführung der Maßnahme sind im Haushaltsplan der Gemeinde derzeit keine finanziellen Mittel eingeplant. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind jedoch vor Beginn der Planungen und Beantragung von möglichen Förderungen zwingend im Haushaltsplan bzw. in einer Nachtragshaushaltsplanung abzubilden, da mit der Antragstellung auf mögliche Finanzierungshilfen bereits die Bereitstellung der Haushaltsmittel nachgewiesen werden muss.

 

Die stellvertretende Bürgermeisterin erklärt, dass ein Kostenvolumen von ca. 35.000,- bis maximal 40.000,- € zu erwarten ist. Seitens des Vorpommern-Staatssekretärs Herrn Dahlemann wurde Frau Bocklage mitgeteilt, eine 50 %ige Förderung wäre möglich bzw. könne als sicher angesehen werden. Eine weitere Zuwendungsmöglichkeit mit bis zu 90 %iger Förderung besteht über das ILE-Programm. Hier muss die Antragstellung bis 31.08. des Jahres erfolgen. Die Realisierung würde aufgrund der Fördervorgaben aber erst 2022 erfolgen können. Für dieses Jahr könnte man ein Dixi-WC aufstellen. Sie regt an, mit dem Beschluss auch eine Aussage zur favorisierten Förderung zu treffen.

 

Gemeindevertreter Kunath macht auf die ablehnende Empfehlung des Bauausschusses auf seiner kürzlichen Sitzung aufmerksam. Seiner Meinung sollte die Gemeinde ihr Augenmerk auf wichtigere Arbeiten und Vorhaben richten, angesichts des Kostenumfanges.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, den zeitlichen Rahmen und die gemeindlichen Prioritäten.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich, eine WC-Anlage für den Strandbereich zu errichten. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in der Haushalts- bzw. der Nachtragshaushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         3

         1

        0