16.03.2021 - 6.3 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeinde Altwarp ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse erteilt.

In den vergangenen Monaten wurde geprüft, ob ein Umbau und eine Sanierung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses möglich ist. Dies kommt aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht in Frage.

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses wurden verschiedene Standorte geprüft.

Als favorisierter Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses wurde das Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp bestätigt. Für dieses Flurstück wurde eine Vorplanung für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses abgeschlossen und ausgefertigt.

Die Gemeindevertretung Altwarp hat die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp am 28.04.2020 beschlossen.

Um die in der Vorplanung ermittelten Baukosten zu minimieren, beabsichtigt die Gemeinde, das Feuerwehrgerätehaus als Hallenkonstruktion zu errichten. Die Planung und die Baukosten müssen hierzu angepasst werden. Dazu ist es erforderlich, die Leistungen für die Planung auszuschreiben.

Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 106.000 € (12.60.10.00/56250000) für die Planung eingestellt.

Es wird empfohlen, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Beauftragung (zuerst Leistungsphasen 3 – 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen.

Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu beantragen.

 

Die Gemeindevertretung debattiert die Angelegenheit nochmals, sieht vor dem Kostenhintergrund jedoch keine günstigere bzw. wirtschaftlichere Alternative.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses als Hallenkonstruktion. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Beauftragung (Leistungsphase 3 – 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderungen für das Vorhaben zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0